Vorsorgevollmacht & Erwachsenenvertretung

Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann eine betroffene Person im Vorhinein festlegen, für welche Angelegenheiten ein selbst gewählter Bevollmächtigter entscheiden soll. D.h. der Bevollmächtigte muss von der Vorsorgevollmacht wissen und mit einer möglichen zukünftigen Vollmacht und damit Aufgabe einverstanden sein.

Im Rahmen dieser Vorsorgevollmacht kann auch der Wille ausgedrückt werden, in welcher Form und welche medizinischen Entscheidungen getroffen werden sollen.

Nur wenn Sie nicht vorgesorgt haben treten die Bestimmungen über die Erwachsenenvertretung in Kraft: 

Die Vertretungen müssen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis  ÖZVV eingetragen werden. 

 

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Agenturfoto. Mit Model gestellt. AT-NON-00465. Erstellt: April 2020.