Als erste Anlaufstelle können sich Patienten an die Ombudsleute der zuständigen sozialen Krankenversicherungen wenden. Kann hier keine Einigung erreicht werden, dann gibt es auch die Möglichkeit sich mit der Patientenanwaltschaft zu beraten:
Um die Patienten gegenüber Ärzten und Behörden zu stärken, wurden die Patientenanwaltschaften in jedem Bundesland eingerichtet. Die Patientenanwälte helfen Sachverhalte zu beurteilen und vermitteln im Konflikt mit Ärzten und Sozialversicherungsträgern. Die Patientenanwälte bieten aber keine Vertretung an, wenn der Fall nur über den Gerichtsweg gelöst werden kann.
Selbsthilfeorganisationen sind vereinsmäßig organisierte Zusammenschlüsse von Betroffenen, chronisch kranken oder behinderten Menschen, deren Angehörigen und verschiedenen Fachleuten. Diese Gruppen haben sehr viel Wissen bezogen auf die konkrete Erkrankung und können daher oft auch Information und Hilfestellung liefern oder bieten diese sogar als Service an.
Die Arbeiterkammer vertritt die Interessen der Versicherten/Angehörigen auch im Bereich der Sozialversicherung. Bei Problemen oder rechtlichen Unklarheiten besteht die Möglichkeit, sich von der Arbeiterkammer beraten zu lassen. Die Arbeiterkammer berät in sozialrechtlichen Angelegenheiten und vertritt auch vor Gericht.
Wenn nur der Klagsweg bleibt, dann stehen auch Rechtsanwälte zur Verfügung. Vielfach übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die rechtliche Vertretung.
Agenturfoto. Mit Model gestellt. AT-NON-00465. Erstellt: April 2020